Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen SAXX Partner Gebäudereinigung und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
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Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:
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die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung,
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das genaue Tätigkeitsverzeichnis,
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das Angebot oder der Auftrag von SAXX Partner. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich oder in begründeten Ausnahmefällen mündlich von einer hierzu autorisierten Person bestätigt werden.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
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Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der allgemein zugänglichen Flächen, insbesondere der Bodenbeläge, sanitären Anlagen, Türen, Beleuchtungskörper, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie bei Bedarf von Wand- und Deckenflächen im erreichbaren Bereich ohne Einsatz besonderer Hilfsmittel. Arbeiten oberhalb der Armhöhe oder auf Leitern, Tritten und vergleichbaren Hilfsmitteln erfolgen nur nach vorheriger Absprache und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften. Eine Reinigung oberhalb einer Arbeitssturzhöhe von 2 Metern ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern hierfür keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen oder spezielle Ausrüstung bereitgestellt werden.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen.
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Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer beziehungsweise sein von ihm bestimmtes Aufsichtspersonal überwacht.
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In Schriftstücke, Akten sowie andere Unterlagen, die sich in den Räumen des Auftraggebers befinden, darf keine Einsicht genommen werden. Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Die unbefugte Benutzung von Telekommunikations- oder Kopiergeräten des Auftraggebers ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle dienstlichen Angelegenheiten auch über die Vertragslaufzeit hinaus stillschweigen zu bewahren. Das von ihm eingesetzte Personal ist hierüber ebenfalls zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Auftraggeber verlangen, dass die betreffende Reinigungskraft nicht mehr in seinem Einflussbereich eingesetzt wird.
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Das Personal ist angehalten, Anweisungen hinsichtlich der Durchführung der Dienstleistung nur vom Auftragnehmer beziehungsweise dessen Bevollmächtigten entgegenzunehmen.
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Der Auftragnehmer und sein Personal sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber oder einer von ihm benannten Stelle abzugeben.
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Mängel und Schäden an Einrichtungsgegenständen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
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Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, benennt der Auftragnehmer einen verantwortlichen Objektbeauftragten, z. B. Herr Stefan Sachs, der mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Der Objektbeauftragte hat den Wünschen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsmäßige Reinigung beziehen, Folge zu leisten.
§ 4 Abnahme und Gewährleistung
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Bei wiederkehrenden Leistungen gilt die Arbeit als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Tagen schriftlich begründete Einwände erhebt.
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Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bau-, Glas-, Grund- oder Sonderreinigung) erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Mitteilung der Fertigstellung, sofern der Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person vor Ort ist und eine Sichtprüfung möglich ist. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen (§ 640 BGB).
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Der Auftragnehmer ist bei berechtigten Mängeln innerhalb von 48 Stunden zur Nacherfüllung verpflichtet. Witterungsbedingte Einflüsse (Regen, Feuchtigkeit, Frost), nutzungsbedingte Veränderungen sowie neu auftretende Bauverschmutzungen nach Fertigstellung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, da sie nicht eindeutig dem ursprünglichen Auftrag zugeordnet werden können. Für Schäden, die auf unzureichende Informationen oder mangelnde Zugänglichkeit durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen.
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Bei unzumutbarer oder unmöglicher Nachbesserung ist eine Minderung von bis zu 15 % zulässig.
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Ein Kündigungsrecht besteht nur bei erheblichen Vertragsverletzungen.
§ 5 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
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Bei einmaligen Leistungen ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Werklohns beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen auf maximal zwei Monatsvergütungen.
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Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Helvetia Versicherung, 61377 Friedrichsdorf, mit einer Deckungssumme von:
– 5.000.000 € für Personenschäden
– 5.000.000 € für Sachschäden
§ 6 Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. Grund-, Sonder-, Bau- oder Glasreinigung), werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung ausgeführt.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie – soweit vorhanden – geeignete verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Material und Geräten unentgeltlich zur Verfügung.
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Die zu reinigenden Räumlichkeiten müssen zur vereinbarten Reinigungszeit zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an.
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Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch abgesagt werden. Wird dies nicht eingehalten, fällt ebenfalls eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an.
§ 8 Vergütung und Zahlung
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Rechnungen verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) und sind ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zahlbar.
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Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
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Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.
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Rechnungen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail versendet.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt am auf der Vorderseite angegebenen Datum in Kraft. Bei Dauerschuldverhältnissen läuft er auf unbestimmte Zeit und kann – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Abwerbeverbot
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.
§ 11 Änderungen des Vertrages / Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Treten gesetzliche Änderungen ein, die den Vertragsinhalt wesentlich betreffen, ist SAXX Partner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
§ 12 Gerichtsstand
Für Vertragspartner, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Langenfeld (Rheinland), im Übrigen das Landgericht Düsseldorf.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).
§ 13 Datenspeicherung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass geschäftsnotwendige Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) von SAXX Partner gespeichert, verarbeitet und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt werden.